Zutrittsbewilligung
Anmeldung und Dokumentationen für Dritte
Zutrittsbewilligung
Antrag für Unternehmer
Der Zutritt zum Perimeter des AfBN wird mit der schriftlichen Zutrittsbewilligung geregelt. Im Grundsatz müssen alle Personen, welche sich in und auf den Bauwerken des AfBN aufhalten, eine gültige Bewilligung vorweisen können.
zum Zutrittsgesuch