Amt für Betrieb Nationalstrassen
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AGB

Allgemeinde Geschäftsbedingungen des AfBN

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Allgemeine Geschäftsbedingungen des Amts für Betrieb Nationalstrassen


Vertragsbestandteile und Reihenfolge bei Widersprüchen

Allgemeine Vertragsbedingungen des Auftragnehmers werden wegbedungen und gelten nur insoweit, als sie vom Auftraggeber ausdrücklich in der Auftragserteilung bestätigt werden. Integrierende Bestandteile der Bestellung sind in nachstehender Reihenfolge:

  • Auftragserteilung/Bestellung
  • das Leistungsverzeichnis
  • Weisungen und Richtlinien des ASTRA
  • Vorgaben der Gebietseinheit
  • Technische Normen (SIA, VSS, CEN, ISO)
  • die übrigen einschlägigen Normen welche den Stand der anerkannten Regeln und Technik im Zeitpunkt der Beschaffung wiedergeben
  • das Angebot des Auftragnehmers

Soweit zwischen den hiervor aufgeführten Bestandteilen der Bestellung ein Widerspruch besteht, ist die vorgenannte Reihenfolge massgeblich. Besteht ein Bestandteil aus mehreren Dokumenten, geht bei Widersprüchen das zeitlich jüngere Dokument dem älteren vor.

Erklärung des Auftragnehmers

Mit der Einreichung einer Offerte oder durch die Annahme des Auftrags bestätigt der Auftragnehmer:

  • den öffentlich‐rechtlichen Verpflichtungen (Steuern, Sozialleistungen) ohne Verzug nachgekommen zu sein
  • die schweizerischen Arbeitsschutzbestimmungen einzuhalten
  • dass keine Betreibungen vorliegen und kein Konkursverfahren gegen ihn hängig ist
  • dass er die Grundsätze der Gleichbehandlung von Frau und Mann einhält


Schutz von Personen und Eigentum

Der Auftragnehmer ist verantwortlich für die Einhaltung sämtlicher erforderlichen Sicherheitsvorschriften. Forderungen Dritter gegen den Auftragnehmer oder den Auftraggeber wegen Verletzung von Sicherheits‐ und Schutzmassnahmen wehrt der Auftragnehmer auf eigene Kosten ab. Bei Arbeiten im Bereich der Nationalstrasse gilt das "Merkblatt über das Verhalten bei Bauarbeiten auf Autobahnen und Autostrassen". Sämtliche erforderlichen Aufwendungen zum Schutz von Personen und Eigentum sind in die Einheitspreise einzurechnen.

Versicherung und Haftung des Auftragnehmers

Der Unternehmer hat sich für Personen‐, Sach‐ und reine Vermögensschäden zu versichern. Der Auftraggeber ist berechtigt die Befolgung der Sicherheits‐ und Schutzvorkehren zu überwachen, wobei dies die Haftung des Auftragnehmers unberührt lässt.

Elektronische Rechnungsstellung

Die Rechnung ist unter Angabe der Mehrwertsteuernummer und des Mehrwertsteuerbetrages elektronisch als Anhang im PDF-Format an folgende Adresse zu senden: kreditoren.afbn@ur.ch
Die Bestellnummer muss auf der Rechnung erscheinen: KB00000 / XXX
Die Rechnungen sind mit überprüfbaren Aufstellungen der Leistungen zu dokumentieren. Die Ausmasse sind laufend zu erstellen und vom Auftraggeber genehmigen zu lassen.

Rüge‐ und Verjährungsfrist

In Abweichung zur Norm SIA 118 (2013) Art. 172 Abs. 1 gilt für sämtliche Arbeiten eine Rüge‐ und Verjährungsfrist von 5 Jahren.

Schlüsselpersonen

Schlüsselpersonen dürfen nur mit Genehmigung des Auftraggebers ausgewechselt werden. Der Auftragnehmer hat für gleichwertigen Ersatz zu sorgen.

Subunternehmer

Die bestellte Leistung ist grundsätzlich durch den Auftragnehmer zu erbringen. Die Weitergabe von Arbeiten an Subunternehmer darf nur mit vorgängigem, schriftlichem Einverständnis des Auftraggebers erfolgen. Der Auftragnehmer bleibt dabei direkter Ansprechpartner. Bei Zahlungsschwierigkeiten des Auftragnehmers gegenüber Subunternehmern kann der Auftraggeber, nach vorheriger Anhörung der Beteiligten, den Subunternehmer direkt bezahlen oder den Betrag hinterlegen, beides mit befreiender Wirkung.

Lieferung und Lieferverzug

Ohne anderslautende Vereinbarung beinhalten die Preise des Auftragnehmers die Lieferung inklusive Ablad am Lieferort gemäss Bestellung. Bei Lieferverzug ist der Auftraggeber umgehend schriftlich zu informieren.

Vertraulichkeit

Unterlagen wie Fotos, Pläne, Dokumente, etc., welche dem Auftragnehmer zur Auftragserfüllung überlassen werden, sind vertraulich zu behandeln. Die Weiterleitung an Dritte, Veröffentlichung oder Vervielfältigung als Ganzes oder Auszugsweise ist ohne schriftliche Genehmigung des Auftraggebers nicht gestattet. Dies gilt auch für die Verwendung von Unterlagen zu Referenzzwecken.

Genehmigung, anwendbares Recht, Gerichtsstand

Sofern nicht innert 5 Tagen eine schriftliche Einsprache an den Auftraggeber erfolgt, gelten alle genannten Bedingungen als genehmigt. Auf die vorliegende Bestellung ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Gerichtsstand ist Altdorf.

Flüelen, 29. Dezember 2021

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