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Unfalldienst

Zum Unfalldienst zählen unvorhersehbare, einmalige Unfälle / Ereignisse. Darunter fallen Fahrzeugunfälle, Unfälle mit Tieren, Fahrzeugbrände, Chemieunfälle, usw.

Der Unfalldienst hat folgenden Zweck:

  • Sicherstellen der Verkehrssicherheit
  • Vermeiden von Umweltbeeinträchtigungen
  • Wiederherstellen der Betriebsbereitschaft
  • Sicherstellen der Sicherheit gegenüber Dritten

Die Alarmierung bei Unfällen erfolgt umgehend und die notwendigen Ressourcen für die Sofortmassnahmen zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit und Betriebssicherheit werden mit einer Pikettorganisation rund um die Uhr gewährleistet.

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