Technischer Dienst
Der technische Dienst dient der Verkehrssicherheit und der Betriebsbereitschaft. Der Unterhalt an den Anlagen hat zum Ziel, die Funktionstüchtigkeit der Anlagen und Anlageteile sicherzustellen.
Zum technischen Dienst zählen:
- Sicherheitseinrichtungen:
- Fahrzeugrückhaltesysteme
- Zäune, Geländer, Barrieren, Tore
- Leiteinrichtungen, Markierungen
- Wasserversorgung - Anlagen zum Schutz vor Naturgewalten:
- Stützkonstruktionen
- Bach- und Uferverbauungen
- Steinschlagnetze
- Lawinen
- und Steinschlagschutzanlagen - Nebeneinrichtungen auf Rastplätzen und in Tunnelbetriebszentralen:
- WC-Anlagen usw.
- Heizungs-, Klima- und Raumbelüftungsanlagen
- Sanitäranlagen, Feuerlöscher und Löschsysteme
- Elektrische Hausinstallationen
- Krananlagen, Hebeeinrichtungen, Lifte usw.
- Türen und Tore
