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Technischer Dienst

Der technische Dienst dient der Verkehrssicherheit und der Betriebsbereitschaft. Der Unterhalt an den Anlagen hat zum Ziel, die Funktionstüchtigkeit der Anlagen und Anlageteile sicherzustellen.

Zum technischen Dienst zählen:

  • Sicherheitseinrichtungen:
    - Fahrzeugrückhaltesysteme
    - Zäune, Geländer, Barrieren, Tore
    - Leiteinrichtungen, Markierungen
    - Wasserversorgung
  • Anlagen zum Schutz vor Naturgewalten:
    - Stützkonstruktionen
    - Bach- und Uferverbauungen
    - Steinschlagnetze
    - Lawinen
    - und Steinschlagschutzanlagen
  • Nebeneinrichtungen auf Rastplätzen und in Tunnelbetriebszentralen:
    - WC-Anlagen usw.
    - Heizungs-, Klima- und Raumbelüftungsanlagen
    - Sanitäranlagen, Feuerlöscher und Löschsysteme
    - Elektrische Hausinstallationen
    - Krananlagen, Hebeeinrichtungen, Lifte usw.
    - Türen und Tore

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