Kleiner baulicher Unterhalt
Zum baulichen Unterhalt gehören Einzelmassnahmen, bauliche Reparaturen.
Bei den Einzelmassnahmen, als Teil des Teilproduktes kleiner baulicher Unterhalt, handelt es sich um Reparaturen / Sofortmassnahmen zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit und der Betriebssicherheit. Sie können auch zum Erhalt der Bausubstanz beitragen.
Die baulichen Reparaturen, als Teil des kleinen baulichen Unterhaltes, sind Arbeiten, welche bisher schon unter diesem Titel ausgeführt wurden. Es handelt sich um kleine Reparaturen / Sofortmassnahmen zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit und der Betriebssicherheit. Bei diesen baulichen Reparaturen muss die Beeinträchtigung des Verkehrs gering und von kurzer Dauer sein.
