Direkt zum Inhalt

Inhalt:

Ausserordentlicher Dienst

Zum ausserordentlichen Dienst zählen unvorhersehbare, einmalige Ereignisse und die daraus resultierenden Folgemassnahmen. Darunter fallen Rüfenniedergänge, Überschwemmungen, Hangrutschungen, Lawinenniedergänge usw.

Der ausserordentliche Dienst hat folgenden Zweck:

  • Sicherstellen der Verkehrssicherheit
  • Wiederherstellen der Betriebsbereitschaft
  • Sicherstellen der Sicherheit gegenüber Dritten

Zum Seitenanfang, TOP