Ausserordentlicher Dienst
Zum ausserordentlichen Dienst zählen unvorhersehbare, einmalige Ereignisse und die daraus resultierenden Folgemassnahmen. Darunter fallen Rüfenniedergänge, Überschwemmungen, Hangrutschungen, Lawinenniedergänge usw.
Der ausserordentliche Dienst hat folgenden Zweck:
- Sicherstellen der Verkehrssicherheit
- Wiederherstellen der Betriebsbereitschaft
- Sicherstellen der Sicherheit gegenüber Dritten
